Stufenlos reicht nicht: Wie eine Ferienwohnung wirklich barrierearm wird
Ein stufenloser Eingang ist hilfreich. Er beantwortet aber noch nicht, ob ein Gast die Ferienwohnung tatsächlich selbstständig und sicher nutzen kann.
Vielleicht liegt zwischen Parkplatz und Haustür eine steile Kiesfläche. Vielleicht ist die Wohnung mit dem Aufzug erreichbar, aber die Duschkante zu hoch. Vielleicht bietet das Schlafzimmer viel Platz, während das Bett so niedrig ist, dass das Aufstehen schwerfällt. Und vielleicht lautet die Beschreibung einfach „barrierearm“, obwohl konkrete Maße und Fotos fehlen.
Genau hier liegt aus meiner Sicht die eigentliche Aufgabe: Nicht ein möglichst großes Versprechen abgeben, sondern die gesamte Nutzungskette ehrlich prüfen – von der Ankunft über Bad und Schlafzimmer bis zur Information vor der Buchung.
Eine barrierearme Ferienwohnung muss nicht für jeden Menschen und jede Einschränkung gleichermaßen geeignet sein. Sie sollte aber nachvollziehbar zeigen, für wen sie gut funktioniert, wo Grenzen bestehen und welche Investitionen den größten praktischen Nutzen bringen.
Eine wachsende Gästegruppe – aber keine einheitliche Zielgruppe
In Deutschland lebten 2025 rund 19,3 Millionen Menschen im Alter von mindestens 65 Jahren. 1991 waren es noch 12 Millionen. Diese Bevölkerungsentwicklung zeigt ein wachsendes Marktpotenzial, sagt allein aber nichts über Mobilität, Reisewünsche oder den Unterstützungsbedarf einzelner Gäste aus. (Statistisches Bundesamt) Statistisches Bundesamt
Ältere Menschen sind keine homogene Zielgruppe. Manche reisen sportlich und ohne Einschränkungen. Andere nutzen einen Gehstock oder Rollator, vermeiden längere Treppen, benötigen nachts eine gute Orientierung oder wünschen sich lediglich einen bequemeren Ein- und Ausstieg aus Dusche und Bett.
Auch „mobilitätseingeschränkt“ beschreibt sehr unterschiedliche Situationen. Die Anforderungen einer Person mit Rollator unterscheiden sich von denen eines Rollstuhlnutzers. Ein Gast mit eingeschränktem Sehvermögen benötigt andere Informationen als jemand, der schlecht hört.
Deshalb wäre die Schlussfolgerung „mehr ältere Menschen, also braucht jede Ferienwohnung einen vollständigen Umbau“ zu einfach. Richtig ist aus meiner Sicht: Eigentümer sollten die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit ihres Objekts bewusst bewerten, statt das Thema erst bei einer konkreten Gästeanfrage zu entdecken.
Schulterzeiten können wirtschaftlich interessant sein
Eurostat hat für das Reisejahr 2022 das Verhalten von Menschen ab 65 Jahren in der Europäischen Union ausgewertet. Unter den tatsächlich Reisenden entfielen 70 Prozent der Reisen auf das eigene Land; die durchschnittliche Reisedauer lag bei 6,3 Nächten. Außerdem wurden 58 Prozent ihrer Übernachtungen in den Monaten März bis Juni sowie September bis November verbracht. (Eurostat) Eurostat
Diese Daten sind keine Prognose für deutsche Ferienwohnungen. Sie umfassen die gesamte EU, stammen aus 2022 und schließen unterschiedliche Unterkunftsformen ein. 53 Prozent der Übernachtungen dieser Altersgruppe fanden sogar in nicht gemieteten Unterkünften statt, etwa bei Verwandten oder in eigenen Feriendomizilen.
Trotz dieser Abgrenzung ist das Reiseprofil relevant. Meine daraus abgeleitete Einschätzung: Eine gut nutzbare Unterkunft kann für passende Gäste auch außerhalb der klassischen Ferienwochen attraktiv sein. Daraus folgt weder eine garantierte höhere Auslastung noch ein pauschaler Preisaufschlag. Es kann aber eine zusätzliche Eignung für längere Aufenthalte und weniger stark nachgefragte Reisezeiten entstehen.
„Barrierearm“ sollte eine Beschreibung sein, kein pauschales Versprechen
Ich verwende den Begriff „barrierearm“ hier bewusst als praktische Arbeitsbeschreibung: vorhandene Hindernisse wurden reduziert, ohne damit eine Eignung für jede Einschränkung zu behaupten.
Für Gäste ist ein allgemeines Etikett weniger hilfreich als überprüfbare Einzelangaben. Wer mit einem Rollator reist, möchte nicht nur wissen, ob die Unterkunft „seniorengerecht“ ist. Wichtig sind konkrete Fragen:
- Wie weit ist der Parkplatz vom Eingang entfernt?
- Welche Oberfläche hat der Weg?
- Gibt es Stufen, Schwellen oder eine Steigung?
- Ist ein Aufzug vorhanden und wie groß ist er?
- Wie breit ist die schmalste nutzbare Tür?
- Wie hoch ist der Einstieg in die Dusche?
- Wie hoch sind Bett und Sitzmöbel?
- Gibt es Halte- und Abstützmöglichkeiten?
- Sind wichtige Bereiche ausreichend beleuchtet?
- Lässt sich die Unterkunft mit einem Rollator gut durchqueren?
Das bundesweite Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ verfolgt genau diesen Ansatz der verlässlichen Detailinformation. Es unterscheidet mehrere Gästegruppen, darunter Menschen mit Gehbehinderung, Rollstuhlnutzende sowie Menschen mit Hör-, Seh- oder kognitiven Beeinträchtigungen. Die Kriterien wurden gemeinsam mit Betroffenenverbänden und touristischen Akteuren entwickelt. Ferienwohnungen können sich nach diesen einheitlichen, überprüfbaren Kriterien kennzeichnen lassen. (Reisen für Alle – Qualitätskriterien, Reisen für Alle – Teilnahme) Reisen für Alle
Eine solche Kennzeichnung ist nicht für jedes Objekt zwingend. Das Prinzip dahinter ist jedoch immer sinnvoll: nicht selbst beurteilen, dass eine Wohnung „für alle“ geeignet sei, sondern tatsächliche Eigenschaften erfassen und transparent darstellen.
Die Nutzbarkeit beginnt am Parkplatz
Die Prüfung sollte dort starten, wo auch der Gast ankommt.
Ein Stellplatz direkt am Haus ist nur dann komfortabel, wenn der Weg zur Unterkunft ebenfalls funktioniert. Lose Steine, eine starke Querneigung, eine schlecht erkennbare Stufe oder fehlende Beleuchtung können auf wenigen Metern zum entscheidenden Hindernis werden.
Bei der Ankunft sind insbesondere zu prüfen:
- Entfernung zwischen Stellplatz und Eingang,
- Untergrund und Steigung des Weges,
- Stufen, Kanten und Türschwellen,
- Beleuchtung bei Dunkelheit,
- Wetterschutz beim Öffnen der Tür,
- Platz zum Aussteigen und Entladen,
- Möglichkeit, einen Rollator geschützt abzustellen,
- Erreichbarkeit der Klingel oder eines Zugangselements.
Bei einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus gehören auch Hauseingang, Aufzug, Flure und Wohnungstür in die Betrachtung. Ein Aufzug löst das Zugangsproblem nicht, wenn zuvor drei Stufen zum Hauseingang überwunden werden müssen oder ein Rollator nicht in die Kabine passt.
Der Deutsche Tourismusverband weist in seinen Erläuterungen zur Klassifizierung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern darauf hin, dass eine Lage ab dem dritten Obergeschoss ohne Aufzug kommuniziert werden muss. Auch steile oder enge Treppen werden gesondert betrachtet. (Deutscher Tourismusverband) deutschertourismusverband.de
Für mich folgt daraus: Nicht nur die Wohnung, sondern der gesamte Weg bis zur Wohnungstür gehört zur Leistungsbeschreibung.
Bewegungsfläche ist mehr als eine breite Tür
In einer möblierten Ferienwohnung entscheidet nicht der leere Grundriss, sondern der tatsächlich nutzbare Raum.
Ein ausreichend breiter Durchgang kann durch einen Beistelltisch, einen Pflanzenkübel oder einen aufgeklappten Schlafsessel wieder verengt werden. Ein großes Schlafzimmer hilft wenig, wenn der Zugang zum Bett nur auf einer Seite möglich ist. Auch lose Teppiche, herumliegende Kabel und instabile Kleinmöbel können die Nutzung unnötig erschweren.
Eine praktische Begehung sollte deshalb mit der endgültigen Möblierung erfolgen:
- Sind alle wichtigen Wege durchgehend frei?
- Können Türen vollständig geöffnet werden?
- Ist mindestens eine Bettseite gut erreichbar?
- Gibt es Platz, einen Rollator abzustellen, ohne den Weg zu blockieren?
- Sind häufig benötigte Gegenstände ohne tiefes Bücken oder starkes Strecken erreichbar?
- Stehen stabile Sitzmöglichkeiten mit einer praktikablen Aufstehhöhe zur Verfügung?
- Gibt es Sitzmöbel mit Armlehnen?
- Lassen sich Balkon oder Terrasse ohne problematische Schwelle erreichen?
Der Leitfaden „Tourismus für Alle“ der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg nennt unter anderem stufenlose Wege, möglichst schwellenlose Übergänge, ausreichend breite Türen, Bewegungsflächen, stabile Handläufe und Sitzmöglichkeiten als wichtige Elemente einer barriereärmeren touristischen Infrastruktur. Er betont zugleich, dass nicht jedes Angebot vollständig barrierefrei sein muss – entscheidend sind verlässliche Informationen über die tatsächliche Zugänglichkeit. (Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg) bw.tourismusnetzwerk.info
Diese Empfehlungen sind keine pauschale Bauvorgabe für jede Ferienwohnung. Sie helfen aber, typische Engstellen strukturiert zu erkennen.
Im Bad zeigt sich die tatsächliche Alltagstauglichkeit
Das Badezimmer ist häufig der Raum, in dem kleine bauliche Unterschiede die größte Wirkung haben.
Der DTV beschreibt einen ebenerdigen Duscheinstieg als stufen- und schwellenfrei. Ein solcher Einstieg erleichtert Menschen mit Bewegungseinschränkungen die selbstständige Nutzung. (Deutscher Tourismusverband) deutschertourismusverband.de
Doch auch eine bodengleiche Dusche reicht allein nicht aus. Zu prüfen sind außerdem:
- die freie Zugangs- und Bewegungsfläche,
- ein rutschhemmend ausgeführter und gepflegter Duschbereich,
- die Erreichbarkeit von Armatur, Handbrause und Ablagen,
- stabile, fachgerecht montierte Haltemöglichkeiten,
- eine geeignete Sitzmöglichkeit, wenn diese angeboten wird,
- die Höhe und Erreichbarkeit des Waschbeckens,
- gute Beleuchtung ohne starke Blendung,
- Ablagemöglichkeiten, die nicht zum Bücken zwingen,
- ein nach innen oder außen sinnvoll nutzbarer Türbereich.
Improvisierte Lösungen sind keine gute Qualitätsstrategie. Ein leichter Gartenhocker in der Dusche oder ein angeschraubter Griff ohne geprüften Untergrund kann mehr Unsicherheit als Nutzen erzeugen. Bauliche Halte- und Stützlösungen sollten passend zum Untergrund und zur vorgesehenen Belastung fachgerecht geplant und montiert werden.
Auch hier gilt: Wenn das Bad nicht vollständig für Rollstuhlnutzende ausgelegt ist, kann es trotzdem für viele Gäste mit leichteren Bewegungseinschränkungen gut funktionieren. Dann sollte genau diese Eignung beschrieben werden – zusammen mit den vorhandenen Grenzen.
Bett und Sitzmöbel werden oft unterschätzt
Viele Ausstattungslisten erwähnen Matratzenqualität und Bettgröße, aber nicht die Einstiegshöhe oder den Platz neben dem Bett.
Für Gäste mit eingeschränkter Beweglichkeit kann ein sehr niedriges Bett das Aufstehen deutlich erschweren. Ein besonders hohes Boxspringbett ist umgekehrt nicht für jeden Menschen bequem. Entscheidend ist deshalb nicht eine vermeintlich ideale Standardhöhe, sondern eine konkrete Angabe, die Gäste mit ihren eigenen Bedürfnissen abgleichen können.
Zur Prüfung gehören:
- Höhe der Matratzenoberkante,
- freie Fläche neben dem Bett,
- stabile Bettkante,
- gut erreichbare Ablage,
- Lichtschalter oder Leuchte vom Bett aus,
- blendarmes Orientierungslicht für den Weg zum Bad,
- erreichbare Steckdose,
- Stuhl oder Bank zum Ankleiden und Ablegen.
Auch das Sofa sollte nicht ausschließlich nach der Optik ausgewählt werden. Sehr tiefe, weiche Sitzmöbel ohne Armlehnen können das Aufstehen erschweren. Ein zusätzlicher stabiler Sessel mit Armlehnen kann hier einen größeren praktischen Nutzen haben als ein weiteres Dekorationselement.
Gute Orientierung ist ebenfalls Barriereabbau
Nicht alle Hindernisse sind baulich. Schlechte Beleuchtung, unleserliche Beschriftungen und komplizierte Geräte können den Aufenthalt ebenso erschweren.
Hilfreich sind beispielsweise:
- gut ausgeleuchtete Wege und Arbeitsflächen,
- deutlich erkennbare Schalter,
- kontrastreiche Bedienelemente,
- kurze Anleitungen in gut lesbarer Schrift,
- eindeutige Beschriftung von Räumen und Stellplätzen,
- ein leicht verständlicher Ansprechpartner- und Störungsablauf,
- Bediengeräte mit wenigen nachvollziehbaren Schritten.
Eine ältere Mikrowelle mit zehn kaum lesbaren Tasten kann im Betrieb unpraktischer sein als ein einfacheres Gerät mit klaren Reglern. Dasselbe gilt für induktive Kochfelder, Heizungssteuerungen, Rollläden oder Fernseher.
Dabei geht es nicht darum, jede Technik zu vereinfachen oder auf moderne Ausstattung zu verzichten. Entscheidend ist, ob Gäste die bereitgestellten Funktionen ohne unnötige Hürden verstehen und nutzen können.
Konkrete Maße sind wertvoller als schmeichelnde Adjektive
Ein Gast sollte möglichst vor der Buchung einschätzen können, ob die Unterkunft zu den eigenen Anforderungen passt.
Dafür empfehle ich, die relevanten Eigenschaften in einem kleinen Objektprofil zu erfassen:
- Anzahl und Höhe vorhandener Stufen,
- schmalste nutzbare Türbreite auf dem Weg zur Wohnung,
- Maße einer vorhandenen Aufzugskabine,
- Entfernung und Beschaffenheit des Weges vom Parkplatz,
- Höhe einer Duschkante,
- verfügbare Bewegungsfläche im Bad,
- Höhe der Betten und wichtigen Sitzmöbel,
- Breite problematischer Durchgänge,
- Lage von Schlafzimmer und Bad innerhalb der Unterkunft,
- Art und Position vorhandener Haltemöglichkeiten.
Diese Angaben sind keine automatische Bewertung. Sie machen das Objekt aber vergleichbar und ermöglichen Gästen eine eigene Entscheidung.
Fotos sollten die Nutzungssituation zeigen: den vollständigen Zugang, die Duschfläche mit Einstieg, den Raum neben dem Bett und den Weg vom Parkplatz. Ein Nahfoto eines Haltegriffs belegt nicht, dass das gesamte Bad passend nutzbar ist.
Wichtig ist auch die Aktualität. Nach einer neuen Möblierung, einem Umbau oder dem Austausch des Bettes müssen Angaben und Bilder erneut geprüft werden. Ein zuvor freier Durchgang kann nach dem Einzug eines zusätzlichen Schranks deutlich schmaler sein.
Nicht jede Verbesserung erfordert einen großen Umbau
Vor einer baulichen Investition lohnt es sich, Maßnahmen nach Aufwand und Wirkung zu ordnen.
Stufe 1: Nutzungshürden sichtbar machen
Die gesamte Gästereise vom Parkplatz bis zu Bad, Bett und Balkon begehen. Maße, Stufen, Schwellen, Beleuchtung und Engstellen dokumentieren. Dabei nicht nur den Grundriss, sondern die möblierte Realität bewerten.
Stufe 2: Kleine, robuste Verbesserungen umsetzen
Lose Teppiche entfernen, Laufwege freihalten, Beleuchtung verbessern, stabile Sitzmöbel ergänzen, häufig benötigte Gegenstände erreichbar platzieren und verständliche Bedienhinweise erstellen.
Stufe 3: Gezielte Ausstattungsmaßnahmen planen
Geeignete Haltemöglichkeiten, ein passender Duschsitz, zusätzliche Handläufe, bessere Außenbeleuchtung oder eine geschützte Abstellmöglichkeit für Rollatoren können die Nutzbarkeit deutlich erhöhen. Konstruktion, Befestigung und Belastbarkeit müssen zur vorgesehenen Funktion passen.
Stufe 4: Bauliche Engpässe priorisieren
Bodengleiche Dusche, verbreiterte Tür, reduzierte Schwelle, besserer Zugangsweg oder eine grundlegende Badanpassung sind größere Eingriffe. Sie sollten dort erfolgen, wo sie die Nutzungskette tatsächlich öffnen – nicht nur an der am einfachsten sichtbaren Stelle.
Stufe 5: Eignung nachvollziehbar kommunizieren
Eigenschaften mit konkreten Maßen, aussagekräftigen Fotos und bekannten Grenzen darstellen. Wenn Zielgruppe und Objektpotenzial es rechtfertigen, kann eine externe Kennzeichnung wie „Reisen für Alle“ geprüft werden.
So entsteht ein belastbarer Entwicklungsplan statt einer unsortierten Einkaufsliste.
Die teuerste Einzelmaßnahme löst nicht automatisch den Engpass
Eine neue bodengleiche Dusche kann sinnvoll sein. Wenn die Unterkunft aber nur über eine steile Außentreppe erreichbar ist, bleibt das Objekt für viele Gäste mit Mobilitätseinschränkung weiterhin ungeeignet.
Umgekehrt kann eine Erdgeschosswohnung mit gutem Zugang bereits durch vergleichsweise kleine Maßnahmen erheblich komfortabler werden: bessere Beleuchtung, freie Wege, ein stabiler Sessel, erreichbare Ablagen und präzise Informationen.
Aus wirtschaftlicher Sicht sollte deshalb zuerst der stärkste Engpass identifiziert werden. Ich würde dabei vier Fragen stellen:
- Welche Gästegruppe soll das Objekt tatsächlich besser nutzen können?
- Welche Stelle unterbricht deren Nutzungskette heute?
- Welche Maßnahme beseitigt dieses Hindernis zuverlässig?
- Welche weiteren Hindernisse bleiben danach bestehen?
Erst wenn diese Reihenfolge geklärt ist, lässt sich eine größere Investition sinnvoll bewerten.
Wirtschaftlichkeit ohne erfundenen Preisaufschlag
Es gibt keine belastbare allgemeine Zahl, um wie viel eine barrierearme Ausstattung den Übernachtungspreis oder die Auslastung einer Ferienwohnung erhöht. Region, Objektqualität, Nachfrage, tatsächliche Eignung und Kommunikation unterscheiden sich zu stark.
Der mögliche wirtschaftliche Nutzen kann dennoch an mehreren Stellen entstehen:
- Eignung für eine zusätzliche Gästegruppe,
- bessere Nutzbarkeit für Mehrgenerationenreisen,
- längere Aufenthalte bei passendem Reiseprofil,
- höhere Attraktivität in Schulterzeiten,
- weniger Missverständnisse vor der Anreise,
- geringeres Risiko, dass Gäste ein objektiv ungeeignetes Objekt buchen,
- langlebige Komfortverbesserungen, von denen auch Gäste ohne Einschränkung profitieren.
Dem stehen gegenüber:
- Kosten der Bestandsaufnahme und Planung,
- kleine Ausstattungsmaßnahmen,
- mögliche bauliche Veränderungen,
- fachgerechte Montage und Instandhaltung,
- Aktualisierung von Bildern und Objektangaben,
- zusätzlicher Service- und Abstimmungsaufwand.
Eine einfache interne Rechenlogik lautet:
Zusätzlicher Jahresbeitrag = zusätzlicher Deckungsbeitrag geeigneter Buchungen – laufende Zusatzkosten
Amortisationsdauer = einmalige Investition ÷ zusätzlicher Jahresbeitrag
Mit „geeigneten Buchungen“ sollten nur Aufenthalte angesetzt werden, die plausibel auf die verbesserte Nutzbarkeit zurückzuführen sind. Eine pauschale Annahme über alle Buchungen würde die Rechnung verzerren.
Bei baulichen Maßnahmen sollte außerdem berücksichtigt werden, ob sie den allgemeinen Wohnkomfort und den langfristigen Immobilienwert verbessern. Dieser Nutzen ist objektspezifisch und darf nicht ohne belastbare Grundlage als fester Geldbetrag angesetzt werden.
Eine gute Lösung zeigt auch ihre Grenzen
Eine Ferienwohnung muss nicht jede Form von Einschränkung abdecken, um wertvoller und besser nutzbar zu werden.
Sie sollte aber vermeiden, aus einzelnen Ausstattungsmerkmalen ein zu großes Gesamtversprechen abzuleiten. Ein Haltegriff macht noch kein barrierearmes Bad. Ein Aufzug macht noch keinen stufenlosen Zugang. Und ein breiter Flur sagt nichts über die Bewegungsfläche neben dem Bett aus.
Bei BISCHEL Property Management betrachte ich deshalb die gesamte Nutzungskette: Anreise, Zugang, Grundriss, Bad, Schlafbereich, Möblierung, Orientierung und laufende Betreuung. Daraus lässt sich ableiten, welche Gästegruppe realistisch angesprochen werden kann, welche Maßnahmen zuerst sinnvoll sind und welche Investition wirtschaftlich zum Objekt passt.
Mein Grundsatz lautet: so konkret wie möglich beschreiben, so gezielt wie nötig investieren und nie mehr Eignung versprechen, als die Unterkunft tatsächlich bietet.
Denn eine barrierearme Ferienwohnung entsteht nicht durch ein Etikett. Sie entsteht, wenn ein Gast vor der Buchung verlässlich beurteilen kann, ob der gesamte Aufenthalt für ihn funktioniert.
KI- und Transparenzhinweis
Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden digitale Recherche-, Strukturierungs- und KI-gestützte Assistenzsysteme eingesetzt. Verwendete Nutzungsumgebung: ChatGPT Plus. Auswahl, fachliche Einordnung, Plausibilisierung und redaktionelle Verantwortung liegen bei BISCHEL Property Management.
Quellen und Datengrundlage
- Statistisches Bundesamt (Destatis): „Ältere Menschen“, Datenstand 2025, abgerufen am 2. Oktober 2026. Verwendet wurde die Zahl von rund 19,3 Millionen Menschen ab 65 Jahren in Deutschland im Jahr 2025 sowie der Vergleichswert von 12 Millionen im Jahr 1991. Die Bevölkerungsdaten beschreiben weder Reiseaktivität noch Mobilitätseinschränkungen dieser Altersgruppe. Originalseite des Statistischen Bundesamtes
- Eurostat: „Seniors travel closer to home and outside peak season“, veröffentlicht am 19. Februar 2024; Datengrundlage Reisejahr 2022. Verwendet wurden die Angaben zu Inlandsreisen, durchschnittlicher Reisedauer und Reisezeiten von EU-Einwohnerinnen und -Einwohnern ab 65 Jahren. Die Auswertung ist EU-weit, nicht speziell auf Deutschland oder Ferienwohnungen bezogen und enthält auch nicht gemietete Unterkünfte. Originalveröffentlichung von Eurostat
- Deutsches Seminar für Tourismus (DSFT) Berlin e. V., Reisen für Alle: „Qualitätskriterien – Kennzeichnungssystem Reisen für Alle“, Kriterienversion 4.0, abgerufen am 2. Oktober 2026. Verwendet wurden die Differenzierung nach Gästegruppen, die Entwicklung unter Beteiligung von Betroffenenverbänden und Tourismusakteuren sowie der Grundsatz verlässlicher Detailinformationen. Die Kriterien dienen der touristischen Kennzeichnung; sie sind keine Planungsgrundlage für bauliche Maßnahmen. Originalseite mit Qualitätskriterien
- Deutsches Seminar für Tourismus (DSFT) Berlin e. V., Reisen für Alle: „Wer kann sich kennzeichnen lassen?“, abgerufen am 2. Oktober 2026. Herangezogen wurde die Information, dass auch Ferienwohnungen am bundesweiten Kennzeichnungssystem teilnehmen können. Originalseite zur Teilnahme
- Deutscher Tourismusverband e. V. (DTV): „Erläuterungen der Klassifizierungskriterien für Ferienwohnungen und -häuser 2025–2027“, abgerufen am 2. Oktober 2026. Verwendet wurden die Erläuterungen zum ebenerdigen Duscheinstieg, zu Treppen sowie zur Kommunikation höher gelegener Unterkünfte ohne Aufzug. Die DTV-Kriterien sind ein Qualitätsrahmen und keine vollständige Zertifizierung der Barrierefreiheit. Originaldokument als PDF
- Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg: „Tourismus für Alle – Leitfaden Barrierefreier Tourismus in Baden-Württemberg“, Stand Dezember 2025, abgerufen am 2. Oktober 2026. Herangezogen wurden die allgemeinen Empfehlungen zu stufenlosen Wegen, schwellenarmen Übergängen, Bewegungsflächen, Sitzmöglichkeiten, barrierearmen Bädern und transparenter Information. Der Leitfaden richtet sich an unterschiedliche touristische Angebote und ist nicht als einheitliche Bauvorgabe für jede Ferienwohnung zu verstehen. Originalleitfaden als PDF
